Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Auftragsannahme
Aufträge werden gemäß den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Ausführung der Arbeiten wird nach den Angaben des Auftraggebers, z.B. auf unseren Auftragsvordrucken, vorgenommen.

§2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

§3. Preise
Unsere Preise sind freibleibend. Sie gelten in Euro zzgl. Umsatzsteuer.

§4. Zahlung
Unsere Rechnungen sind fällig ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Die dann anfallenden Verzugszinsen betragen 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

§5. Lieferung und Versand
Von uns angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind in unserem Ermessen zulässig. Unvorhergesehene Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns von der Lieferzusage, ohne dass der Auftraggeber daraus Rechte und Ansprüche gegen uns herleiten kann. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht - auch bei Teillieferungen und vereinbarter frachtfreier Übersendung oder Anlieferung - mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Falls keine anderen Vereinbarungen bestehen, wählt der Verkäufer Versandart und Versandweg mit handelsüblicher Sorgfalt aus. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Käufers abgeschlossen, die Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

§6. Uns überlassene Unterlagen
Alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung uns überlassene Unterlagen, wie z.B. Fotos, Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen etc. gehen nach Abschluss der Arbeiten zurück an den Auftraggeber. Ausgenommen der Auftraggeber wünscht ausdrücklich eine Aufbewahrung dieser Unterlagen in unserem Archiv.

§7. Schnittmuster, Entwürfe u.ä.
Von uns angefertigte Entwürfe, Leistenkopien, Grundmodelle, Schnittmuster, Entwicklungs- und Detailmodelle verbleiben grundsätzlich in unserem Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Daher wird die Anfertigung dieser auch nicht in Rechnung gestellt, sondern -je nach Art des Auftrages- nur eine Pauschale, welche lediglich die Kosten der Anfertigung des Basisgrundmodelles, sowie die Kosten der Aufnahme der jeweiligen Daten zu den Aufträgen in unsere EDV und das einlagern der Schnittmuster in unserem Archiv für die Dauer von min. zehn Jahre abdeckt. Alle von uns angefertigten Schnittmuster werden unserem Archiv zugeführt und erst vernichtet wenn die letzte Nutzung länger als zehn Jahre zurückliegt. Alle Schnittmuster und damit verbundene Daten, werden grundsätzlich nur für Arbeiten des ursprünglichen Auftraggebers verwendet. Andere Kunden erhalten hierauf keinen Zugriff.

§8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Schäfte und sonstige Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche unser Eigentum. Diese dürfen bis zur Bezahlung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung durch Dritte ist uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf, Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Waren bleibt der Eigentumsvorbehalt an dem Vorbehaltungsgegenstand bestehen. Der Käufer tritt bereits bei Vertragsabschluss den Anspruch an der neuen Sache - ggfs. Teilanspruch an der verarbeiteten Sache - an den Verkäufer ab. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kosten für Interventionen und Warenrücknahme hat der Käufer zu tragen. Im Ausland hat der Käufer die Eigentumsvorbehaltsrechte des Verkäufers zu achten, ggfs. gleichwertige Sicherungsrechte an der gelieferten Ware zu verschaffen.

§9. Gewährleistung
Der Käufer hat die gelieferten Schäfte und sonstige Waren unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer VOR der Weiterverarbeitung uns gegenüber schriftlich zu äußern. Diese werden dann umgehend nachgebessert. Ist eine Nachbesserung nicht, wird der Bestellte Artikel neu gefertigt. (nach Erfüllung § 439 Abs. 1 BGB). Eine Nachbesserung NACH einer Weiterverarbeitung ist in der Regel nicht oder nur bedingt möglich. Unterlässt der Käufer die Anzeige eines Mangels, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Bei Weiterverarbeitung einer mangelhaften Ware haftet der Verkäufer nicht für die entstandenen Folgekosten. Im Falle eines Mangels sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind wegen eines Mangels der verkauften Sache ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung steht die unserer gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Verjährungsfrist für die weiteren Rechte beträgt ein Jahr.

§11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Herne / Westfalen. Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten unterliegen dem Gerichtsstand Herne / Westfalen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Haager Einheitlichen Kaufgesetze. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.